Interdisziplinäre Hörfrühförderung & Familienbegleitung

Wir bieten Hilfe und Unterstützung:

  • für schwerhörige oder gehörlose Kinder
  • für Kinder von gehörlosen Eltern

Wie komme ich zur Hörfrühförderung:

Nehmen Sie vor der Antragstellung auf Frühförderung nach dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz oder Behindertengesetz bei der Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft mit uns Kontakt auf. Wir unterstützen Sie gerne und bemühen uns, eine/n passende/n Frühförderer/in für Sie zu finden.

Kontakt:
Mobile Dienste
Eichfeld 43
8480 Mureck
Tel.: 0664/450 3616
[email protected]